Notdienst
Was ist ein Notfall?
Als Notfall gilt jede Situation, in der ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten sind.
Einen solchen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist durch die emotionale Verstrickung nicht immer leicht.
Sollte Ihr Haustier bereits seit einiger Zeit Symptome zeigen, die Sie nun plötzlich beunruhigen, überlegen Sie, ob der Tierarztbesuch bis zum nächsten Werktag warten kann.
Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein. Da deren Behandlung viel Zeit in Anspruch nehmen kann und die Praxen (im Notfalldienst) oft nur mit einer Notbesetzung arbeiten, kann es außerdem zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Im Zweifel gilt, lieber einmal mehr anrufen, als einmal zu wenig.
Bei manchen Fällen kann in einem Telefonat schon geklärt werden, wie dringlich die Vorstellung des Patienten sein kann.
Anzeichen eines Notfalls:
- Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
- Atemnot
- stärkere oder unstillbare Blutung
- Sehr helle oder blasse Schleimhäute
- Krampfanfälle
- Probleme beim Harnlassen
- anhaltender blutiger Durchfall, blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
- plötzliche Lähmungen der Beine
- Augenverletzungen
- Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
- Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
- Schwerer Verkehrsunfall
Wir beraten Sie dann bereits am Telefon zu Sofortmaßnahmen und dem sinnvollsten Weg, Ihrem Tier so schnell und gut wie möglich zu helfen. Das kann auch bedeuten, dass wir Sie direkt in eine Klinik überweisen.
Mit einem angekündigten Notfall kommen Sie ohne Wartezeit in die Behandlung, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.
Bitte denken Sie daran, dass auch andere Tiere als Notfälle zu uns kommen und Ihnen bei einem regulären Termin dadurch gegebenenfalls Wartezeit entsteht.
Notdienstregelung Landkreis Northeim
Weitere Hinweise zur Notdienstregelung im Landkreis Northeim unter:
www.tierarzt-notdienst-landkreis-northeim.de
Am 20. Dezember 2019 wurde vom Bundesrat die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung verabschiedet. Mit dieser Änderung erfährt die GOT der aktuellen Fassung sowohl eine Definition von „Notdienstzeiten“ als auch die verpflichtende Vorgabe von Abrechnungsmodalitäten von Behandlungen, die während dieser vorgenommen werden.
Als Notdienstzeiten im Gesetzessinne gelten dann alle Zeiträume
- täglich von 18 Uhr über Nacht bis 8 Uhr des Folgetages
- freitags ab 18 Uhr über das Wochenende bis Montag 8 Uhr
- und die 24 Stunden jedes Kalenderfeiertages
In diesen Zeiten sind alle Leistungen, die im tierärztlichen Notdienst erbracht werden mit einem zweifachen (Mindest-)Satz bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abzurechnen.
Zusätzlich ist in diesen definierten Zeiträumen eine Notdienstgebühr von 50,- € (netto) pro Behandlungsfall zu erheben.
Gebühren und Leistungen sind – wie in anderen Notfällen auch – sofort bar oder per ec-Karte zu entrichten.
Die Notdienstgebührenordnung ist verpflichtend für alle im Notdienst tätigen Tierärzte; ein Unter- oder Überschreiten hat juristische Konsequenzen!
Reguläre Sprechstunden, die im Notdienstzeitraum liegen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das gilt beispielsweise für Abendsprechstunden bis 19.00 Uhr. Die dann erbrachten Leistungen werden wie üblich abgerechnet.
Das Tiergesundheitszentrum Northeim (ehemals Tierklinik) übernimmt regulär nur noch bis 23.00 Uhr den Notdienst.
Tiergesundheitszentrum Northeim
Tierärztliche Fachklinik für Kleintiere
Robert-Bosch-Straße 15, 37154 Northeim
Notfallsprechstunde:
MO-FR: 18.30 - 23.00 Uhr
SA-SO: 09.00 - 12.00 Uhr + 19.00 - 23.00 Uhr
Das Tiergesundheitszentrum Südharz begrenzt die Notfallzeiten auf:
Notdienstzeiten:
Montag bis Freitag 19-22h
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8-17h
Außerdem stehen folgende Kleintierkliniken zur Verfügung:
Kassel (0561-528152),
Bielefeld (0521-260370) oder
Hannover (0511-9536202)